Krahl-Briefe > Texte von Hans-Jürgen Krahl

Transkriptionsrichtlinen für den handschriften Nachlass von Hans-Jürgen Krahl

1. Die handschriftlich vorliegenden Texte werden eins zu eins transkribiert. Durchgestrichene Wörter und Passagen werden nicht mit aufgenommen, es sei denn, dies ist für den Sinnzusammenahng unerlässlich. Dieses Vorgehen wird gekennzeichnet.

2. Unleserliche Stellen werden als solche mit [unleserlich] kenntlich gemacht. Nur wenn mehr als ein bis drei Worte nicht zu erkennen sind, wird dies dazu noch extra erwähnt.

3. Folgende Korrekturen werden stillschweigend vorgenommen: Kommafehler, doppelte Worte, falsche Fälle, Rechtschreibfehler.

4. Ergänzungen der Herausgeber werden durch eckige Klammern kenntlich gemacht. Es werden nur solche Wörter ergänzt, bei denen davon auszugehen ist, dass sie lediglich von Krahl vergessen wurden. Fragmentarische Sätze, die in mehrfacher Hinsicht ergänzt werden könnten, werden fragmentarisch belassen.

5. Zitate werden wenn möglich nach der aktuell erhältlichen Ausgabe des Werkes aufgenommen und zitiert. Die Originalausgabe, nach der Krahl selber zitiert hat, wird nicht extra erwähnt, es sei denn, dies ist zum Verständnis der Krahlschen Arbeit nötig.

Redaktion Krahl-Briefe